Das
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
12. April 2011 (BGBl. I S. 615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 3 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b wird das Wort „, oder" durch das Wort „sowie" ersetzt.
- c)
- Folgender Buchstabe c wird angefügt:
- „c)
- der Beschluss des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 331 vom 16.12.2009, S. 17) oder".
- 2.
- Artikel 17b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Auf die erbrechtlichen Folgen der Lebenspartnerschaft ist das nach den allgemeinen Vorschriften maßgebende Recht anzuwenden; begründet die Lebenspartnerschaft danach kein gesetzliches Erbrecht, so findet insoweit Satz 1 entsprechende Anwendung."
- 3.
- Artikel 18 wird aufgehoben.
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266