Artikel 1 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (13. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 938 (Nr. 24); Geltung ab 28.05.2011
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2011 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2011 (BGBl. I S. 124) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „des § 34a Abs. 5 Satz 1" ein Komma und die Wörter „des § 34d Absatz 6" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 13. BaFinBefugVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 13. BaFinBefugVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 26.06.2011 BGBl. I S. 1197
Artikel 1 14. BaFinBefugVÄndV
... Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 938) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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