Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,
- 2.
- zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie
- 3.
- zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.
§ 4 PackmAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1: 1. Entwickeln von Packmitteln, 2. Vorbereiten und Planen von ... aus den Auswahllisten I und II: 1. zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I: I.1 Metallbearbeitung, I.2 ... I.4 Computergestützte Mustererstellung; 2. zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II: II.1 Stanzformenbau, II.2 ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und ...