interne Verweise§ 23 GWDAPrV Mündliche Diplomprüfung (vom 05.04.2017) ... von längstens zehn Minuten. Das Thema wird aus den Prüfungsfächern nach § 22 Absatz 1 Satz 4 entnommen und ist ihnen mindestens eine halbe Stunde vor Beginn des Vortrags in der ...
§ 30 GWDAPrV Prüfungsakten, Einsichtnahme ... Die schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2, die Diplomarbeit, eine Ausfertigung des Protokolls über die mündliche ...
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