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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2. EBRG-ÄndG)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den Wortlaut des Europäische Betriebsräte-Gesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 3 2. EBRG-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. EBRG-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. EBRG-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes
B. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2650
Bekanntmachung EBRGNB
... Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1050) wird nachstehend der Wortlaut des ...