Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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- Artikel 6 dieses Gesetzes dient der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2010/710/EU des Rates vom 22. November 2010 zur Ermächtigung Deutschlands, Italiens und Österreichs, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Regelung einzuführen, und zur Änderung der Entscheidung 2007/250/EG, um die Geltungsdauer der Ermächtigung des Vereinigten Königreichs zu verlängern (ABl. L 309 vom 25.11.2010, S. 5).