Artikel 5 - Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (6. VStÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen


Artikel 5 ändert mWv. 1. Juli 2011 5. VStÄndG Artikel 3, Artikel 7

Das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2221) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 12 und 12a wird aufgehoben.

2.
In Artikel 7 wird Absatz 2 Nummer 2 wie folgt gefasst:

„Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b und d Doppelbuchstabe bb."



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