Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung (3. SLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095 (Nr. 29); Geltung ab 01.07.2011, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut der Soldatenlaufbahnverordnung in der vom 2. Juli 2011 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. SLVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. SLVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung
B. v. 19.08.2011 BGBl. I S. 1813
Bekanntmachung SLVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 16. Juni 2011 (BGBl. I S. 1095) wird nachstehend der Wortlaut der ...


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