Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben

§ 1 - Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV)

§ 1 Anwendungsbereich



Die Regelungen dieses Abschnitts gelten für die Feststellung des Einkommensverlustes nach § 30 Absatz 4 Satz 1 sowie für die Feststellung des Berufsschadensausgleichs nach § 30 Absatz 6 und 12 des Bundesversorgungsgesetzes.

Anzeige