§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
- 1.
- Technischer Produktdesigner und Technische Produktdesignerin,
- 2.
- Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerin
werden nach §
4 Absatz 1 des
Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
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