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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BtVmRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 3 und Artikel 2 dieses Gesetzes treten am 5. Juli 2012 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juli 2011.

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