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Eingangsformel - Verordnung über die Kosten für die Zulassung und Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln (PflSchMKostV k.a.Abk.)

V. v. 07.07.2011 BGBl. I S. 1358 (Nr. 35); aufgehoben durch § 6 V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872
Geltung ab 15.07.2011; FNA: 7823-6-1 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung und die Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln *) vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 925) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:


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*)
Anm. d. Red.: Der Titel des Gesetzes lautet "Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln".