Eingangsformel - Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (41. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet

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auf Grund des § 23 Nummer 9, des § 25, des § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 und des § 70 Absatz 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), von denen § 25 durch Artikel 5 Nummer 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist,

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auf Grund des § 35 Nummer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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