Eingangsformel - Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (42. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1401 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2011 BGBl. I S. 2403
Geltung ab 26.07.2011
|

Eingangsformel



Auf Grund des § 23 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 und 9 und des § 35 Nummer 1, jeweils in Verbindung mit § 70 Absatz 1 und 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), von denen § 70 Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 9 Buchstabe a des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed