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Anlage 3 - Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

V. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1429 (Nr. 37); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Geltung ab 26.07.2011; FNA: 753-13-3 Wasserwirtschaft
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4) Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials


Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

1. Biologische Qualitätskomponenten


 
Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle

(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

Qualitäts-
komponentengruppe
Qualitätskomponente Parameter Kategorie
FSÜK
Gewässerflora PhytoplanktonArtenzusammensetzung, Biomasse X 1) XXX
Großalgen oder Angiospermen Artenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit
  X 2) X 2)
Makrophyten/PhytobenthosArtenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit
XXX 2) X 2)
Gewässerfauna Benthische wirbellose Fauna Artenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit,
XXXX
FischfaunaArtenzusammensetzung,
Artenhäufigkeit, Altersstruktur
XXX 3)  


---
 
1)
Bei planktondominierten Fließgewässern zu bestimmen.
2)
Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen.
3)
Altersstruktur fakultativ.

2. Hydromorphologische Qualitätskomponenten


 
Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle

(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

Qualitäts-
komponentengruppe
Parameter Kategorie
FSÜK
Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X   
Verbindung zu Grundwasserkörpern XX  
Wasserstandsdynamik X  
Wassererneuerungszeit X  
Durchgängigkeit X   
Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X   
Tiefenvariation XXX
Struktur und Substrat des Bodens X  X
Menge, Struktur und Substrat des Bodens  XX 
Struktur der Uferzone XX  
Struktur der Gezeitenzone   XX
Tidenregime Süßwasserzustrom  X 
Seegangsbelastung  XX
Richtung vorherrschender Strömungen    X


3. Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten


 
Die chemischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen

(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

3.1
Chemische Qualitätskomponenten

Qualitäts-
komponenten-
gruppe
Qualitätskomponente Parameter Kategorie
FSÜK
Flussgebiets-
spezifische
Schadstoffe
synthetische und nicht-
synthetische Schadstoffe
(bei Eintrag in signifikanten
Mengen) in Wasser, Sedimen-
ten, Schwebstoffen oder Biota
Schadstoffe nach Anlage 5 XXXX


 
3.2
Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Qualitäts-
komponenten-
gruppe
QualitätskomponenteMögliche Parameter FSÜK
Allgemeine
physikalisch-
chemische
Komponenten
SichttiefeSichttiefe XXX
TemperaturverhältnisseWassertemperaturXXXX
SauerstoffhaushaltSauerstoffgehaltXXXX
SauerstoffsättigungXXXX
TOCX   
BSBX   
Salzgehalt ChloridXXXX
Leitfähigkeit bei 25°C X XX
SulfatX   
Salinität  XX
Versauerungszustand pH-WertXX  
Säurekapazität Ks
(bei versauerungsgefährdeten
Gewässern)
XX  
Nährstoffverhältnisse GesamtphosphorXXXX
ortho-Phosphat-PhosphorXXXX
GesamtstickstoffXXXX
Nitrat-StickstoffXXXX
Ammonium-StickstoffXXXX


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Zitierungen von Anlage 3 OGewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 OGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 OGewV Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
... Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten. Die zuständige Behörde stuft den ... oder erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten, die für diejenige Gewässerkategorie nach ... die jeweils schlechteste Bewertung einer der biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 4. Wird eine Umweltqualitätsnorm oder werden mehrere ... 4. Wird eine Umweltqualitätsnorm oder werden mehrere Umweltqualitätsnormen nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 5 nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand oder das ... Qualitätskomponenten sind die hydromorphologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 sowie die entsprechenden allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ... sowie die entsprechenden allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 in Verbindung mit Anlage 6 zur Einstufung unterstützend ...
Anlage 1 OGewV (zu § 3 Satz 1) Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
... und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nummer 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ... festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nummer 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ...
Anlage 9 OGewV (zu § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... sind die Parameter zu überwachen, die für jede nach Maßgabe von Anlage 3 für die jeweilige Gewässerkategorie relevante Qualitätskomponente kennzeichnend ... a) Parameter, die für alle biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 1 kennzeichnend sind, b) Parameter, die für alle hydromorphologischen ... b) Parameter, die für alle hydromorphologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 kennzeichnend sind, c) Parameter, die für alle allgemeinen ... die für alle allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 kennzeichnend sind, d) die prioritären Stoffe der Anlage 7, für ... andere Schadstoffe der Anlage 7 und flussgebietsspezifische Schadstoffe gemäß Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 5, die in signifikanten Mengen im Sinne von Anlage 5 Nummer 2 ... zu bewerten, sind diejenigen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 zu überwachen, die für die Belastung des Oberflächenwasserkörpers ... Allgemeine physikalisch-chemische unterstützende Komponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 Wärme- bedingungen 4- bis 13-mal pro Jahr ...


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