Kosten der Nachwuchskräfte sind Aufwendungen für Personen, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eingesetzt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 3. VKFVÄndV Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung ... wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe zu § 8a eingefügt: „§ 8a Kosten der Nachwuchskräfte". ... Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe zu § 8a eingefügt: „ § 8a Kosten der Nachwuchskräfte". b) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende ... 2. § 8 Satz 2 wird aufgehoben. 3. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Kosten der Nachwuchskräfte Kosten ... 3. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „ § 8a Kosten der Nachwuchskräfte Kosten der Nachwuchskräfte sind Aufwendungen ... nach § 8" die Wörter „, Kosten der Nachwuchskräfte nach § 8a " eingefügt. 5. Nach § 15 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ... Kosten für Nachwuchskräfte (1) Für Kosten der Nachwuchskräfte nach § 8a wird ein Zuschlag von bis zu 0,5 Prozent der nach § 14 vom jeweiligen Träger bestimmten ...