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Zitierungen von § 15 MBankDAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 MBankDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MBankDAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 MBankDAPrV Organisation
... Zulassung der Anwärterinnen und Anwärter zur schriftlichen Abschlussprüfung (§ 15 Absatz 1), 5. bestimmt die Aufgaben und die Bearbeitungszeit der schriftlichen ... der schriftlichen Abschlussprüfung sowie die zulässigen Hilfsmittel (§ 15 Absatz 2), 6. entscheidet über die Zulassung der Anwärterinnen und ...
§ 16 MBankDAPrV Mündliche Abschlussprüfung
... jeden Teil der mündlichen Abschlussprüfung die Rangpunkte und die Note fest. § 15 Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. (7) Über die mündliche ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
Artikel 3 HBankDAPrVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
... Monat" durch die Wörter „zwei Wochen" ersetzt. 4. § 15 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort „eine" ...