Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Wehrpflichtgesetzes (WPflGNB k.a.Abk.)

B. v. 15.08.2011 BGBl. I S. 1730 (Nr. 45); Geltung ab 01.07.2011
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Juli 2011 WPflG

Auf Grund des Artikels 12 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) wird nachstehend der Wortlaut des Wehrpflichtgesetzes in der seit dem 1. Juli 2011 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886),

2.
den am 18. Juni 2009 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Juni 2009 (BGBl. I S. 1229),

3.
den am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1052),

4.
den am 1. April 2011 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 506),

5.
den teils am 1. Juni 2011, teils am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.

(gesamter Text und Fassungshistorie siehe Wehrpflichtgesetz - WPflG)

Der Bundesminister der Verteidigung

Thomas de Maizière



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