Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel
113 des
Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern
Hans-Peter Friedrich
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble