Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.09.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 (KSAbgV 2012 k.a.Abk.)

V. v. 06.09.2011 BGBl. I S. 1831 (Nr. 47); aufgehoben durch § 2 V. v. 19.09.2013 BGBl. I S. 3618
Geltung ab 09.09.2011; FNA: 8253-1-3-23 Künstlersozialversicherung
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 9. September 2011 KSAbgV 2010

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2840) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. September 2011.



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