Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV k.a.Abk.)

V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951 (Nr. 50); aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Geltung ab 01.01.2012 bis 31.12.2014; FNA: 605-1-12-5 Gemeindefinanzen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5c Absatz 2 Satz 1 und des § 5e des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) und des § 17 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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