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§ 5c - Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 502; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 140
Geltung ab 11.09.1969; FNA: 605-1 Gemeindefinanzen
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Geltung ab 11.09.1969; FNA: 605-1 Gemeindefinanzen
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§ 5c Rechtsverordnungsermächtigung
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, nähere Bestimmungen über die Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 5a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu treffen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze G. v. 21. November 2016 BGBl. I S. 2613 m.W.v. 1. Januar 2018
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Frühere Fassungen von § 5c Gemeindefinanzreformgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.11.2016 BGBl. I S. 2613 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 31.07.2008 BGBl. I S. 1626 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5c Gemeindefinanzreformgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5c GemFinRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GemFinRefG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 285
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 8. GemFinRefGÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... Bestandteil des Verteilungsschlüssels (1) Vorbehaltlich des § 5c Abs. 1 entfällt von dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nach § 1 Satz 3 des ... der Umsatzsteuer nach § 1 Satz 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird vorbehaltlich des § 5c Abs. 1 auf die einzelnen Länder nach Schlüsseln verteilt. Die Schlüssel bemessen ... April des dem Jahr der Aktualisierung vorangehenden Jahres verfügbar ist. § 5c Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (1) Der ... statistischer Ergebnisse Zur Festsetzung der Verteilungsschlüssel nach § 5c , jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen das Statistische Bundesamt ... 16 Abs. 9 des Bundesstatistikgesetzes gilt entsprechend." 3. Der bisherige § 5c wird § 5e und wie folgt geändert: Die Wörter den §§ 5a ... Die Wörter den §§ 5a und 5b" werden durch die Angabe § 5c " ersetzt. 4. Der bisherige § 5e wird § 5f. 5. In § 6 ...
Artikel 2 8. GemFinRefGÄndG Folgeänderungen anderer Gesetze
... festgesetzten Anteils am Aufkommen der Umsatzsteuer auf die Gemeinden Berechnungen nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes durch." (2) In § 17 Abs. 1 Satz 1 des ... ist, werden die Wörter den §§ 5a und 5b" durch die Angabe § 5c " ersetzt. (3) In § 282a Abs. 2b Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - ... Sätzen 1 und 2 wird jeweils die Angabe § 5d" durch die Angabe § 5c " ersetzt. ...
Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2613
Artikel 3 KInvFGuaÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... „§ 5c" durch die Angabe „§ 5a" ersetzt. 5. § 5e wird § 5c und die Angabe „§ 5c" wird durch die Angabe „§ 5a" ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 50
Eingangsformel UStSchlFestV
... Grund des § 5a Absatz 3 Satz 1 und des § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes , die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613) geändert ...
Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
V. v. 21.09.2020 BGBl. I S. 2018
Eingangsformel UStSchlFestV
... Grund des § 5a Absatz 3 Satz 1 und des § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes , von denen § 5a Absatz 3 Satz 1 durch Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe d des Gesetzes vom 21. ... 2 Buchstabe d des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613) eingefügt worden ist und § 5c durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613) zuletzt ...
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951
Eingangsformel UStGemAntV
... Grund des § 5c Abs. 2 Satz 1 und des § 5e des Gemeindefinanzreformgesetzes, von denen § 5c durch ... des § 5c Abs. 2 Satz 1 und des § 5e des Gemeindefinanzreformgesetzes, von denen § 5c durch Artikel 1 Nr. 2 neu gefasst und § 5e durch Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 31. Juli ...
§ 1 UStGemAntV
... Anteil an der Umsatzsteuer nach § 5c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes verteilt sich auf die genannten Länder ...
§ 6 UStGemAntV
... ab durch das betroffene Land neu festzusetzen; dabei sind die Schlüsselzahlen nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes anzupassen. Tritt die Neugliederung mit Beginn des Jahres in ...
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951; aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Eingangsformel UStGemAntV
... Grund des § 5c Absatz 2 Satz 1 und des § 5e des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I ...
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Eingangsformel UStGemAntV
... Grund des § 5c Absatz 2 Satz 1 und des § 5e des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I ...
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes
V. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928
Eingangsformel UStGemAntV
... Grund des § 5a Abs. 2 Satz 1 und des § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes, die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I ...
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