Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (3. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Oktober 2011 TierSeuchErV § 3

Dem § 3 der Tierseuchenerreger-Verordnung vom 25. November 1985 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. November 1992 (BGBl. I S. 1845) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:

 
„(5) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer eine Zulassung nach § 33a Absatz 2 der MKS-Verordnung besitzt."

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Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 8 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung
... Tierseuchenerreger-Verordnung vom 25. November 1985 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1954) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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