Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (4. TSERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Oktober 2011 TSEÜberwV Anlage

In der Anlage der TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (BGBl. I S. 1390) geändert worden ist, werden

1.
nach dem Wort „Österreich" das Wort „Polen" eingefügt,

2.
nach dem Wort „Schweden" das Wort „Slowakei" eingefügt,

3.
nach dem Wort „Spanien" die Wörter „Tschechische Republik" eingefügt und

4.
die Wörter „Vereinigtes Königreich und der Kanalinseln und der Insel Man" durch die Wörter „Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. TSERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. TSERÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 22 4. TierSeuchRÄndV Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
... TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, werden im letzten ...


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