Artikel 1 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne VerweiseEingangsformel ProdSNG ... Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung 1. der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
B. v. 26.01.2012 BGBl. I S. 131
Berichtigung ProdSNGBer ... vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Artikel 1 sind a) in § 33 Absatz 2 Nummer 3 nach der Angabe „Absatz 1" die ...
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