Änderung Artikel 7 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 01.12.2011

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2011 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2011 geltenden Fassung
durch B. v. 26.01.2012 BGBl. I S. 131
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Änderung des BVL-Gesetzes


(Text alte Fassung)

In § 2 Absatz 2 des BVL-Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird die bisherige Nummer 14 die Nummer 9 und es werden die Wörter 'Geräte- und' gestrichen und die Zahl '13' durch die Zahl '8' ersetzt.

(Text neue Fassung)

In § 2 Absatz 4 des BVL-Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082, 3084), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, werden in der Nummer 14 die Wörter 'Geräte- und' gestrichen.

 



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