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§ 3 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010 (2. FinAusglG2010DV k.a.Abk.)

§ 3 Abschlusszahlungen für 2010



Zum Ausgleich der Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1, den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen sowie den Ausgleichszuweisungen nach § 2 werden nach § 15 des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung fällig:

1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern
von Baden-Württemberg 14.749.484,79 Euro
von Bayern 19.991.473,56 Euro
von Hamburg 4.266.775,83 Euro
von Hessen 14.269.802,54 Euro
von Nordrhein-Westfalen 3.580.345,55 Euro,
2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder
an Berlin 15.697.787,47 Euro
an Brandenburg 4.030.227,26 Euro
an Bremen 626.912,31 Euro
an Mecklenburg-Vorpommern 5.738.130,22 Euro
an Niedersachsen 3.364.585,57 Euro
an Rheinland-Pfalz 3.251.132,40 Euro
an das Saarland 775.916,16 Euro
an Sachsen 10.403.822,38 Euro
an Sachsen-Anhalt 5.998.488,87 Euro
an Schleswig-Holstein 1.054.374,57 Euro
an Thüringen 5.916.505,05 Euro.


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