Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der durch die Artikel
2 und
3 geänderten Verordnungen in der vom 3. Dezember 2011 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2733