Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (1. SeeFSichVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.12.2011 BGBl. I S. 2367 (Nr. 60); Geltung ab 03.12.2011
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund

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des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 6 des Seeaufgabengesetzes, von denen § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist,

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des § 22 Absatz 4 des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 22 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2279) eingefügt worden ist, und

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des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten, der durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156, 340) geändert worden ist:

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*)
Diese Verordnung dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 114).



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