Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (4. LMEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 7. Dezember 2011 MelaminEFVV GuarkernEVV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft

1.
die Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 11. März 2009 (BGBl. I S. 493), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. Juli 2010 (BGBl. I S. 996) geändert worden ist, und

2.
die Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 22. Juli 2010 (BGBl. I S. 996, 1008).


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Dezember 2011.



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