Artikel 10 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (EUFAAnpG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Artikel 8 Nummer 1 und 3 bis 6 sowie Artikel 9a treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Dezember 2011.



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