Änderung § 13 SchHaltHygV vom 01.05.2014

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV am 1. Mai 2014 und Änderungshistorie der SchHaltHygV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 13 SchHaltHygV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2014 geltenden Fassung
§ 13 SchHaltHygV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74

(Textabschnitt unverändert)

§ 13 Übergangsregelungen


(Text alte Fassung)

(1) Bis zum 11. Juni 2002 sind am 11. Juni 1999 bestehende Betriebe nicht verpflichtet, die Bedingungen der Anlagen 2 bis 5, ausgenommen Anlage 4 Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a bis e und Nr. 3 Buchstabe a und c, zu erfüllen, sofern dadurch Nachrüstungen der betrieblichen Einrichtungen erforderlich werden.

(2) Am 11. Juni 1999 bestehende Freilandhaltungen gelten vorläufig als genehmigt. Die vorläufige Genehmigung erlischt, wenn nicht
bis zum 11. Dezember 1999 die Erteilung der endgültigen Genehmigung nach § 4 Abs. 3 beantragt wird oder, im Falle rechtzeitiger Antragstellung, mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Antrag.

(3) Bis
zum 11. Juni 2000 gilt für Tierärzte gemäß § 7 Abs. 1 das besondere Fachwissen im Bereich der Schweinegesundheit nach § 7 Abs. 2 als vorhanden.

(Text neue Fassung)

Wer das Halten von Schweinen nicht nach § 3 Absatz 4 angezeigt hat, hat dies abweichend von § 3 Absatz 4 bis zum 31. Dezember 2014 anzuzeigen, soweit der zuständigen Behörde die dort genannten Angaben nicht bereits nach anderen Vorschriften zum Schutz vor Tierseuchen übermittelt worden sind.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed