Artikel 10 - Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (VermAnlGEG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des EWR-Ausführungsgesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2012 EWR-AG Artikel 115

Artikel 115 Nummer 5 des EWR-Ausführungsgesetzes vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512, 1529, 2436), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 1993 (BGBl. I S. 1917) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 VermAnlGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VermAnlGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 8 APAReG Änderung des EWR-Ausführungsgesetzes
... vom 27. April 1993 (BGBl. I S. 512, 1529, 2436), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, wird ...


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