Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(860-12)
§
46a des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel
3b des Gesetzes vom
20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
-
- „§ 46a Bundesbeteiligung
(1) Der Bund trägt ab dem Jahr 2012 jeweils einen Anteil von 45 vom Hundert der Nettoausgaben nach diesem Kapitel im Vorvorjahr.
(2) Die Höhe der für die Erstattung durch den Bund nach Absatz 1 in einem Kalenderjahr zugrunde zu legenden Nettoausgaben entspricht den in den Ländern angefallenen reinen Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach diesem Kapitel, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden; zugrunde zu legen sind die Nettoausgaben des Vorvorjahres nach dem Stand vom 1. April des Jahres, in dem die Bundesbeteiligung gezahlt wird. Die Bundesbeteiligung wird jeweils zum 1. Juli an die Länder gezahlt."
(860-3)
§
363 Absatz 1 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel
11 Absatz 1 des Gesetzes vom
22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Er zahlt an die Bundesagentur für das Jahr 2012 7,238 Milliarden Euro."
- 2.
- In Satz 3 wird die Angabe „2010" durch die Angabe „2013" ersetzt.
In §
1 Satz 1 Halbsatz 1 des
Finanzausgleichsgesetzes vom
20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel
13 des Gesetzes vom
1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, werden die Wörter „als Ausgleich für die Belastungen aufgrund der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um einen Vomhundertpunkt" gestrichen.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Schlussformel
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble