Zitierungen von § 2 InsStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 InsStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 InsStatG Hilfsmerkmale in Insolvenzverfahren (vom 01.01.2024)
... Hilfsmerkmale der Erhebungen sind: 1. Datum der Verfahrenshandlungen nach § 2 , 2. Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbstständigen ...
§ 4 InsStatG Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft in Insolvenzverfahren (vom 01.01.2022)
... 9 sind freiwillig. Auskunftspflichtig sind 1. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 1 bis 3 und 6 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Nummer 1 bis 8: die ... 2 Nummer 1 bis 8: die zuständigen Amtsgerichte, 2. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 4 und 5 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und 7: die zuständigen Insolvenzverwalter, ... Kalendermonats, in dem die jeweilige gerichtliche Entscheidung erlassen wurde; die Merkmale nach § 2 Nummer 1 sind zeitgleich mit den Angaben zu § 2 Nummer 2 zu übermitteln, 2. die ... erlassen wurde; die Merkmale nach § 2 Nummer 1 sind zeitgleich mit den Angaben zu § 2 Nummer 2 zu übermitteln, 2. die Angaben der Amtsgerichte zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis ... die Angaben der Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder mit Ausnahme der Angaben zu § 2 Nummer 5 Buchstabe b bis e : innerhalb von sechs Wochen nachdem das Insolvenzverfahren eingestellt oder aufgehoben wurde, ... oder aufgehoben wurde, 4. die Angaben der Insolvenzverwalter oder Treuhänder zu § 2 Nummer 5 Buchstabe b bis e : innerhalb von sechs Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung. (4) Für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 2 3. BükrEG Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
... 2 Nummer 9 sind freiwillig. Auskunftspflichtig sind 1. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 1 und 2 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Nummer 1 bis 8: die ... Nummer 1 bis 8: die zuständigen Amtsgerichte, 2. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 3 und 4 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und 7: die zuständigen Insolvenzverwalter, ... die Angaben der Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder mit Ausnahme der Angaben zu § 2 Nummer 4 Buchstabe b bis e : innerhalb von sechs Wochen nachdem das Insolvenzverfahren eingestellt oder aufgehoben wurde, ... oder aufgehoben wurde, 4. die Angaben der Insolvenzverwalter oder Treuhänder zu § 2 Nummer 4 Buchstabe b bis e : innerhalb von sechs Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung. (4) Für die ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 37 MoPeG Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
...  § 2 Nummer 2 Buchstabe b , § 3 Absatz 1 Nummer 7, § 4a Nummer 1 Buchstabe b und § 4b Nummer 6 des ...

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 9 SanInsFoG Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
... werden die Wörter „und Restrukturierungssachen" eingefügt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter „in ... 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „§ 2 Nummer 1 bis 3 und 6" ersetzt.  ... Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „ § 2 Nummer 1 bis 3 und 6" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 2 Nummer 3 ... 2 Nummer 1 bis 3 und 6" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „ § 2 Nummer 3 und 4" durch die Wörter „§ 2 Nummer 4 und 5" ersetzt. c) ... Nummer 2 werden die Wörter „§ 2 Nummer 3 und 4" durch die Wörter „ § 2 Nummer 4 und 5" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... Nummer 1 werden vor dem Komma am Ende ein Semikolon und die Wörter „die Merkmale nach § 2 Nummer 1 sind zeitgleich mit den Angaben zu § 2 Nummer 2 zu übermitteln" eingefügt. ... und die Wörter „die Merkmale nach § 2 Nummer 1 sind zeitgleich mit den Angaben zu § 2 Nummer 2 zu übermitteln" eingefügt. bb) In den Nummern 3 und 4 werden jeweils ... eingefügt. bb) In den Nummern 3 und 4 werden jeweils die Wörter „ § 2 Nummer 4 Buchstabe b bis e" durch die Wörter „§ 2 Nummer 5 Buchstabe b bis e" ersetzt. ... die Wörter „§ 2 Nummer 4 Buchstabe b bis e" durch die Wörter „ § 2 Nummer 5 Buchstabe b bis e" ersetzt. 6. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a bis 4c ...


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