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Zitierungen von § 3 InsStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 InsStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 InsStatG Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft in Insolvenzverfahren (vom 01.01.2022)
... Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 Nummer 9 sind freiwillig. Auskunftspflichtig sind 1. bezüglich der Angaben nach ... sind 1. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 1 bis 3 und 6 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Nummer 1 bis 8 : die zuständigen Amtsgerichte, 2. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer ... Amtsgerichte, 2. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 4 und 5 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 : die zuständigen Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder. (2) ... Die Angaben nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 mit Ausnahme der Angaben nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 werden von den statistischen Ämtern monatlich erfasst. Die Angaben nach Absatz 1 ... Ämtern monatlich erfasst. Die Angaben nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 werden von den statistischen Ämtern jährlich erfasst. (3) Die Angaben sind ... zu übermitteln: 1. die Angaben der Amtsgerichte mit Ausnahme der Angaben zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 : innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die jeweilige gerichtliche ... Angaben zu § 2 Nummer 2 zu übermitteln, 2. die Angaben der Amtsgerichte zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 : bis zum 31. März für alle Verfahren, für die nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 2 3. BükrEG Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
... vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582, 2589) wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... der Auskunft (1) Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 Nummer 9 sind freiwillig. Auskunftspflichtig sind 1. bezüglich der Angaben nach § 2 ... sind 1. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 1 und 2 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Nummer 1 bis 8 : die zuständigen Amtsgerichte, 2. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer ... Amtsgerichte, 2. bezüglich der Angaben nach § 2 Nummer 3 und 4 sowie nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und 7 : die zuständigen Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder. (2) Die ... übermittelt. Die Angaben nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 mit Ausnahme der Angaben nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 werden von den statistischen Ämtern monatlich erfasst. Die Angaben nach Absatz 1 Satz 3 ... statistischen Ämtern monatlich erfasst. Die Angaben nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 werden von den statistischen Ämtern jährlich erfasst. (3) Die Angaben sind ... zu übermitteln: 1. die Angaben der Amtsgerichte mit Ausnahme der Angaben zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 : innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die jeweilige gerichtliche ... jeweilige gerichtliche Entscheidung erlassen wurde, 2. die Angaben der Amtsgerichte zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 : bis zum 31. März für alle Verfahren, für die nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 37 MoPeG Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
... § 2 Nummer 2 Buchstabe b, § 3 Absatz 1 Nummer 7 , § 4a Nummer 1 Buchstabe b und § 4b Nummer 6 des Insolvenzstatistikgesetzes vom 7. ...

Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
Artikel 9 SanInsFoG Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
...  b) Datum der Festsetzung." 4. Der Überschrift von § 3 werden die Wörter „in Insolvenzverfahren" angefügt. 5. § 4 ...