Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse (EGObstGemÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Aufhebung der Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung


Artikel 4 ändert mWv. 14. Dezember 2011 ObstProdBhV

Die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung vom 26. August 1980 (BGBl. I S. 1602), die durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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