Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869 (Nr. 39); Geltung ab 18.08.2006
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Artikel 1 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
Artikel 3 Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens

Artikel 1 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2006 2. BesVNG Artikel VIII

(2032-11-2)

Artikel VIII § 1 Abs. 3 und 4 sowie § 2 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173), das zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

(2120-1)

Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2120-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird als Bundesrecht aufgehoben.

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Artikel 3 Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens


Artikel 3 wird in 5 Vorschriften zitiert

(2120-1-1)

Die Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2120-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird als Bundesrecht aufgehoben.



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