Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 26 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28 Energieversorgung
| |

§ 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen



Die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber nach diesem Gesetz und nach auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen bestimmt sich nach dem Energiefinanzierungsgesetz.





 

Frühere Fassungen von § 26 KWKG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 9 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 26 KWKG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 KWKG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 KWKG 2023 Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2023)
... genannten Voraussetzungen zu regeln, dass von der Zahlungspflicht der Umlage nach § 26 Absatz 1 abgewichen oder eine gezahlte KWKG-Umlage nach § 26 erstattet werden darf. (2) Die ... Zahlungspflicht der Umlage nach § 26 Absatz 1 abgewichen oder eine gezahlte KWKG-Umlage nach § 26 erstattet werden darf. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ...
§ 33a KWKG 2023 Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... 2 des Energiewirtschaftsgesetzes den finanziellen Ausgleich zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 17 ARegV Anreizinstrument zur Verringerung von Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (vom 01.01.2023)
... ein Aufteilungsschlüssel nach Satz 3 nicht bestimmt, erfolgt die Aufteilung entsprechend den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden ...

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 51 EnFG Übertragungsnetzbetreiber
... Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die zur Ermittlung der Kürzung der Zuschlagzahlungen nach § 26 Absatz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erforderlichen Angaben auf Grundlage der gemeldeten Prognosedaten nach § 50 Nummer 3 und ...
§ 57 EnFG Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
... Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge, die aufgrund der Begrenzung der Zuschlagssumme nach § 26 Absatz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes nicht berücksichtigt wurden, in der Zuschlagssumme für das jeweils nächste ...

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 19 StromNEV Sonderformen der Netznutzung (vom 01.01.2023)
... als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf die Letztverbraucher umgelegt werden; die §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das ...
§ 30 StromNEV Festlegungen der Regulierungsbehörde (vom 27.07.2021)
...  8. die Höhe der sich aus dem Belastungsausgleich nach den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 KAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielt hat, abzüglich der Umlagen nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) in der jeweils geltenden Fassung und der Umlagen nach den ...
Artikel 7 KAusG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2021)
... sind," gestrichen. bb) In Buchstabe b werden die Wörter „ § 26 Absatz 1 , den §§" durch die Angabe „den §§ 26," ersetzt. b) ... die Wörter „§ 26 Absatz 1, den §§" durch die Angabe „den §§ 26 ," ersetzt. b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Die ...

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 5 EEGAusbGuEnFG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... „§ 17f Absatz 5 sowie nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes " durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 des Energiefinanzierungsgesetzes" ... 10. In § 95 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 werden die Wörter „ § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) in der jeweils geltenden Fassung und der Umlagen nach den ...
Artikel 7 EEGAusbGuEnFG Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
... ist, werden die Wörter „nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes , § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, § 17f Absatz 5 des ...
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagzahlungen". d) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Finanzierung der ... d) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „ § 26 Finanzierung der Zuschlagzahlungen § 27 Begrenzung der Höhe der ... „Abschnitt 6 Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen § 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen Die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung". f) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a ... Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a Ermittlung der KWKG-Umlage § 26b ... Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 ... ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 KWKG-Umlage (1) Die Netzbetreiber sind ... 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 KWKG-Umlage (1) Die Netzbetreiber sind berechtigt, die Kosten für die nach diesem ... d) die prognostizierten Stromabgaben an Letztverbraucher, die nach den §§ 26 , 27a, 27b oder § 27c Absatz 1 umlagepflichtig sind, und e) die prognostizierten ... mit § 64 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes begrenzt ist, auch die KWKG-Umlage nach § 26 begrenzt. Die Höhe der KWKG-Umlage wird in diesen Fällen in entsprechender Anwendung des ... (2) Zur Erhebung der nach Absatz 1 begrenzten KWKG-Umlage sind abweichend von § 26 ausschließlich die Übertragungsnetzbetreiber berechtigt, die die Umlage als ... Unternehmen oder selbständige Teile eines Unternehmens wird die KWKG-Umlage nach § 26 für den selbst verbrauchten Stromanteil über 1 Gigawattstunde, der in einer Anlage ... nach § 104 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erzeugt, auf 15 Prozent der nach § 26 ermittelten Umlage begrenzt, wenn das Unternehmen 1. einer Branche nach Liste 1 der ... Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt, ist die KWKG-Umlage abweichend von § 26 so begrenzt, dass sich das Netzentgelt für selbst verbrauchte Strombezüge, die über ... die über 1 Gigawattstunde hinausgehen, an dieser Abnahmestelle aufgrund von § 26 höchstens um 0,04 Cent pro Kilowattstunde erhöhen darf. Übersteigen die Stromkosten ... über 1 Gigawattstunde hinausgehenden selbstverbrauchten Strombezüge aufgrund von § 26 höchstens um 0,03 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Für die Definition der ... des vorangegangenen Kalenderjahres im Bereich ihres Netzes, die nach den §§ 26 , 27a, 27b oder § 27c Absatz 1 umlagepflichtig gewesen sind, 3. die ... des produzierenden Gewerbes sowie" werden gestrichen und die Wörter „§ 26 Absatz 2 Satz 2" werden durch die Angabe „§ 27c Absatz 1" ersetzt.  ... und 13 leisten und den Strom nach § 4 abnehmen, b) die KWKG-Umlage nach § 26 Absatz 1, den §§ 27a, 27b und 27c Absatz 1 und § 36 ordnungsgemäß ... genannten Voraussetzungen zu regeln, dass von der Zahlungspflicht der Umlage nach § 26 Absatz 1 Satz 1 abgewichen oder eine gezahlte KWKG-Umlage nach § 26 erstattet werden ... der Umlage nach § 26 Absatz 1 Satz 1 abgewichen oder eine gezahlte KWKG-Umlage nach § 26 erstattet werden darf." b) In Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ ... die Entschädigung zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ... der KWKG-Umlage (1) Die zu zahlende KWKG-Umlage beträgt abweichend von § 26 Absatz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung ... und 2. für die der Letztverbraucher eine Begrenzung der KWKG-Umlage nach § 26 Absatz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung auf ... anzurechnen. (3) Für Letztverbraucher, die im Jahr 2016 bei Anwendung des § 26 Absatz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung ... Begünstigung in Anspruch zu nehmen, darf sich in den Jahren 2017 und 2018 die nach § 26 Absatz 1 erhobene KWKG-Umlage für den 1 Gigawattstunde übersteigenden Stromverbrauch an ... rechtzeitig erfolgten Mitteilung nach Satz 1 wird im Jahr 2017 die volle KWKG-Umlage nach § 26 Absatz 1 erhoben und die Begrenzung nach § 27 Absatz 1 erst im Rahmen der Jahresendabrechnung ... aufgrund der Meldungen nach § 36 Absatz 4 zum 31. Januar 2017 besteht. (3) § 26 Absatz 2 Satz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden ...
Artikel 3 KWKStrRÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Satz 6 werden die Wörter „mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen des § 26 Absatz 2 und 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für bestimmte Letztverbrauchergruppen ...
Artikel 9 KWKStrRÄndG Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
... untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt entsprechend den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der jeweils geltenden ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... aus dem Netz bezogenen Strom nach Satz 1 werden die Umlagen nach § 17f Absatz 5, nach § 26 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes , nach § 18 Absatz 1 der Abschaltbare-Lasten-Verordnung sowie nach § 19 Absatz 2 Satz 15 ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 11 EEG2021-EG Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung
... bei Zugrundelegung der vollen oder anteiligen im Nachweiszeitraum geltenden KWKG-Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes entstanden wären; Unternehmen, die im Nachweiszeitraum keine Begrenzung in Anspruch genommen ... „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „, der vollen KWKG-Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der vollen Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes" ...
Artikel 17 EEG2021-EG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
...  „(1) Für stromkostenintensive Unternehmen ist die KWKG-Umlage nach § 26 in den Kalenderjahren begrenzt, in denen die EEG-Umlage für sie begrenzt ist nach  ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 2 EEGuaÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... ersetzt. 17. In § 33 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „ § 26 Absatz 1 Satz 1 " durch die Angabe „§ 26 Absatz 1" ersetzt. 18. § 33a Absatz 1 ... 1 Nummer 3 werden die Wörter „§ 26 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 26 Absatz 1 " ersetzt. 18. § 33a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 9 EEAusG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... Nummer 22" durch die Angabe „§ 3 Nummer 31" ersetzt. 3. In § 26 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 5 Nummer 28" durch die Angabe „§ 3 ...

Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 KWKNRG Folgeänderungen
... durch die Wörter „entsprechend den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" und werden nach den Wörtern ... ist entsprechend anzuwenden," durch die Wörter „Die §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden," ersetzt. ... von 1.000.000 Kilowattstunden anzuwenden sind" durch die Wörter „die §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind in der jeweils geltenden Fassung ... 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" ersetzt. (5) In § 2 Absatz ... 9 Absatz 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" durch die Wörter „§ 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" ersetzt. (6) In § 11 Absatz 2 Nummer ... 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" durch die Wörter „den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" ersetzt und werden nach den Wörtern ... die Wörter „Absatz 7 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 26 Absatz 2 und 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes" ersetzt. (8) In § 2 ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... der Abweichungen von einem Referenzwert erfolgen. Eine Aufteilung nach Satz 4 kann nach den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erfolgen." c) Absatz 6 wird wie ... nach § 17f Absatz 5 sowie nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes , § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... monatlich untereinander aus, ein Belastungsausgleich erfolgt dabei entsprechend den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die ... Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen des § 26 Absatz 2 und 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für bestimmte Letztverbrauchergruppen ... Regelung nach Satz 1 Nummer 3 vorsehen, dass ein Belastungsausgleich entsprechend den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erfolgen kann, wobei dieser Belastungsausgleich ... den §§ 61, 104 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, bb) nach § 26 Absatz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, cc) nach § 19 Absatz 2 und 3 ... mit Wirkung zum 1. Januar 2012 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2015 ist anstelle der §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes § 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ...

Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 ARegVuaÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... ein Aufteilungsschlüssel nach Satz 3 nicht bestimmt, erfolgt die Aufteilung entsprechend den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. (3) Die auf jeden einzelnen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV)
V. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 241; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
§ 2 DSPV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2021)
... bei Zugrundelegung der vollen oder anteiligen im Nachweiszeitraum geltenden KWKG-Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes entstanden wären; Unternehmen, die im Nachweiszeitraum keine Begrenzung in Anspruch genommen ...
§ 3 DSPV Berechnungsmethode für durchschnittliche Strompreise (vom 01.01.2021)
... vollen EEG-Umlage nach § 60 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der vollen KWKG-Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der vollen Offshore-Netzumlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes ...

SINTEG-Verordnung (SINTEG-V)
V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1653; zuletzt geändert durch Artikel 85 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 8 SINTEG-V Erstattung wirtschaftlicher Nachteile von Betreibern von Stromspeichern oder Anlagen zur Umwandlung von elektrischer Energie in andere Energieträger
... auf Netzentgelte nach § 17f Absatz 5 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, nach § 26 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes , nach § 17 Absatz 1, nach § 19 Absatz 2 Satz 15 und Absatz 4 der ...

Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
V. v. 16.08.2016 BGBl. I S. 1984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
§ 18 AbLaV Kostenregelung (vom 01.01.2023)
... monatlich untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt entsprechend den §§ 26 , 27b, 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden ...

Verordnung zu abschaltbaren Lasten
V. v. 28.12.2012 BGBl. I S. 2998; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.06.2016 BGBl. I S. 1359
§ 18 LastAbschV Kostenregelung (vom 01.01.2016)
... untereinander auszugleichen; ein Belastungsausgleich erfolgt dabei entsprechend den §§ 26 , 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die ... mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen in dessen § 26 Absatz 2 und 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für bestimmte Letztverbrauchergruppen ...