(1) Für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge gibt es die Befähigungszeugnisse: 
- 1. 
-             Nautischer Wachoffizier, 
 
 
- 2. 
-             Erster Offizier, 
 
 
- 3. 
-             Kapitän. 
 
 
(2) Für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der Nationalen Fahrt mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge gibt es die Befähigungszeugnisse: 
- 1. 
-             Offizier, 
 
 
- 2. 
-             Kapitän.
 
Befähigungszeugnisse für Kapitäne und Schiffsoffiziere des nautischen Dienstes auf Fischereifahrzeugen sind 
- 1. 
- für Kapitäne: 
 
 - a) 
- BG: 
 
 Kapitän BG mit folgenden Befugnissen:
 
 Führen von Fischereifahrzeugen aller Größen in der Großen Hochseefischerei;
 
 Wahrnehmen der Aufgaben eines Ersten nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen aller Größen in der Großen Hochseefischerei;
 
 
- b) 
- BK: 
 
 Kapitän BK mit folgender Befugnis:
 
 Führen von Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei;
 
 
- c) 
- BKü: 
 
 Kapitän BKü mit folgender Befugnis:
 
 Führen von Fischereifahrzeugen bis zu einem Raumgehalt von 75 BRT/BRZ 150 in der Küstenfischerei;
 
 
 
- 2. 
- für Schiffsoffiziere: 
 
 - a) 
- BGW: 
 
 Nautischer Schiffsoffizier BGW mit folgender Befugnis:
 
 Wahrnehmen der Aufgaben eines Zweiten nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen aller Größen in der Großen Hochseefischerei;
 
 
- b) 
- BKW: 
 
 Nautischer Schiffsoffizier BKW mit folgender Befugnis:
 
 Wahrnehmen der Aufgaben eines nautischen Schiffsoffiziers auf Fischereifahrzeugen in der Kleinen Hochseefischerei.
 
 
(1) Für den technischen Dienst auf Schiffen mit jeder Antriebsleistung gibt es die Befähigungszeugnisse: 
- 1. 
-             Technischer Wachoffizier, 
 
 
- 2. 
-             Zweiter technischer Offizier, 
 
 
- 3. 
-             Leiter der Maschinenanlage. 
 
 
(2) Für den technischen Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 Kilowatt gibt es das Befähigungszeugnis für Schiffsmaschinisten.