Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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Gesetz über das Branntweinmonopol (Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG)

G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Geltung ab 01.01.1964 bis 01.01.2018; FNA: 612-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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Erster Teil Branntweinmonopol
Vierter Abschnitt Brennrecht
§ 32
§ 33
§ 33a

Erster Teil Branntweinmonopol

Vierter Abschnitt Brennrecht

§ 32


§ 32 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(weggefallen)


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen G. v. 15. Juli 2006 BGBl. I S. 1594 m.W.v. 1. Oktober 2006

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§ 33


§ 33 wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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§ 33a


§ 33a wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)



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