Artikel 19 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom
20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1044) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 6 werden die Wörter „die Artikel 4, 6, 8, 10, 12 und 14" durch die Angabe „Artikel 4" ersetzt.
- 2.
- Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:
- 3.
- Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8.