Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV)
Abschnitt 2 Umlage
§ 5 (aufgehoben)
§ 6 (aufgehoben)
§ 7 (aufgehoben)
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