Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.11.2022 aufgehoben
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO)

neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 53 Übergangsregelung
§ 54 (weggefallen)
§ 55 (weggefallen)

Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 53 Übergangsregelung


§ 53 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass an die Stelle des § 44 Absatz 5 Satz 2 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung § 44 Absatz 5 Satz 2 dieser Verordnung tritt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019

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§ 54 (weggefallen)


§ 54 wird in 2 Vorschriften zitiert


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§ 55 (weggefallen)


§ 55 wird in 2 Vorschriften zitiert




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