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Teil 6 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 51 Personalvertretung



Landesrechtliche Vorschriften über die Beteiligung der Personalvertretungen der Beamtinnen und der Beamten bleiben unberührt.




§ 52 Mitwirkung im Hochschulbereich



Die Mitwirkung der Angehörigen der Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 an der Gestaltung des Studiums im Sinne des § 73 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 70 Abs. 1 Nr. 5 des Hochschulrahmengesetzes ist durch Landesrecht sicherzustellen.


§ 53 Übergangsregelung



Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass an die Stelle des § 44 Absatz 5 Satz 2 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung § 44 Absatz 5 Satz 2 dieser Verordnung tritt.




§ 54 (weggefallen)





§ 55 (weggefallen)





Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1) - mittlerer/gehobener Dienst - Plan für die praktische Ausbildung



- mittlerer/gehobener Dienst - Plan für die praktische Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1133)





Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2) - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung



- mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1134)





Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten



- gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (BGBl. 2012 I S. 1135)





Anlage 4 (zu § 15 ) - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung



- mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1136)





Anlage 5 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung



- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1137)





Anlage 6 (zu § 15 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung



- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1138)


- mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1139)





Anlage 7 (zu § 18 Absatz 10) - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung



- gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung (BGBl. 2012 I S. 1140)





Anlage 8 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 1) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium



Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 174)


Muster Beurteilung der Leistungen im Grundstudium, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 175)





Anlage 9 (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 2) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium



Muster Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 176)


Muster Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 177)





Anlage 10 (zu § 19) - gehobener Dienst - Studienfächer, Unterrichtsstunden und Mindeststunden



Studienfächer und Mindestunterrichtsstunden, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 178)


Studienfächer und Mindestunterrichtsstunden, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 179)





Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung



Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 180)


Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 181)





Anlage 12 (zu § 42 Absatz 2 und § 46 Absatz 2) - mittlerer/gehobener Dienst - Prüfungszeugnis



- mittlerer/gehobener Dienst - Prüfungszeugnis (BGBl. 2012 I S. 1149)





Anlage 13 (zu § 43 Absatz 1 und § 45 Absatz 1) - mittlerer Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung



- mittlerer Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1150)


- mittlerer Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1151)





Anlage 14 (zu § 43 Absatz 1 und § 45 Absatz 1) - gehobener Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung



- gehobener Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1152)


- gehobener Dienst - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1153)





Anlage 15 (zu § 43 Absatz 4) - mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung



- mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1154)


- mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1155)





Anlage 16 (zu § 43 Absatz 4) - gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung



Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 182)


Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 183)





Anlage 17 (zu § 46 Absatz 3) - mittlerer Dienst - Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung



Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung (BGBl. 2019 I S. 184)





Anlage 18 (zu § 46 Absatz 3) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung



Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung (BGBl. 2019 I S. 185)





Anlage 19 (zu § 48) - mittlerer Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung



- mittlerer Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1160)


- mittlerer Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1161)





Anlage 20 (zu § 48) - gehobener Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung



- gehobener Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1162)


- gehobener Dienst - Niederschrift über die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1163)