Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 16
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Artikel 6 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 7 Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 9 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 10 Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Artikel 11 Änderung der Versatzverordnung
Artikel 12 Änderung der Deponieverordnung

Artikel 6 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 4. BImSchV Anhang

Ziffer 8 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2005 (BGBl. I S. 1687) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer 8.3 werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftige" durch das Wort „gefährliche" ersetzt.

2.
In den Ziffern 8.6, 8.8, 8.10, 8.11, 8.12, 8.13, 8.14 und 8.15 werden jeweils die Wörter „besonders überwachungsbedürftigen" durch das Wort „gefährlichen" ersetzt.

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Artikel 7 Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung


Artikel 7 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 AVV § 1, § 3

Die Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Nr. 2 wird das Wort „Überwachungsbedürftigkeit" durch das Wort „Gefährlichkeit" ersetzt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Überwachungsbedürftigkeit" durch das Wort „Gefährlichkeit" ersetzt.

b)
Satz 1 des Absatzes 1 wird wie folgt gefasst:

„Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne des § 41 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes."

c)
In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 werden jeweils die Wörter „besonders überwachungsbedürftig" durch das Wort „gefährlich" ersetzt.

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Artikel 8 Änderung der Transportgenehmigungsverordnung


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 BefErlV § 1, § 3, § 12

Die Transportgenehmigungsverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411, 1997 I S. 2861), zuletzt geändert durch Artikel 3a des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2199), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 sowie § 3 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „besonders überwachungsbedürftigen" durch das Wort „gefährlichen" ersetzt.

2.
In § 12 Nr. 1 werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftige" durch das Wort „gefährliche" ersetzt.

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Artikel 9 Änderung der Altholzverordnung


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 AltholzV § 6

In § 6 Abs. 5 Satz 1 und 3 der Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302) werden jeweils die Wörter „besonders überwachungsbedürftiger" durch das Wort „gefährlicher" ersetzt.

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Artikel 10 Änderung der Gewerbeabfallverordnung


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 GewAbfV § 3, § 5

In § 3 Abs. 8 und § 5 Abs. 2 der Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2252) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „besonders überwachungsbedürftige" durch das Wort „gefährliche" ersetzt.

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Artikel 11 Änderung der Versatzverordnung


Artikel 11 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 VersatzV Anlage 4

In Anlage 4 Ziffer 2.4 letzter Absatz der Versatzverordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2190) geändert worden ist, werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftigen" durch das Wort „gefährlichen" ersetzt.

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Artikel 12 Änderung der Deponieverordnung


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2007 DepV § 6, § 8, § 14, § 25, Anhang 4

In § 6 Abs. 2 und 3 Satz 1 und 3, § 8 Abs. 6, § 14 Abs. 4 und 5, § 25 Abs. 2 und der Ziffer 4 Satz 2 des Anhangs 4 der Deponieverordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2190) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „besonders überwachungsbedürftige" durch das Wort „gefährliche" ersetzt.



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