§ 6c Unterhaltspflichten
Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.
Frühere Fassungen von § 6c BKGG
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interne Verweise§ 19 BKGG Übergangsvorschriften (vom 30.06.2021) ... zum monatlichen Höchstbetrag des Kinderzuschlags nach § 20 Absatz 3. (4) § 6c lässt Unterhaltsleistungen, die vor dem 30. Juni 2021 fällig geworden sind, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2020
Artikel 2 KitaFinHÄndG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ... durch das Wort „wurden" ersetzt. 2. Nach § 6b wird folgender § 6c eingefügt: „§ 6c Unterhaltspflichten Unterhaltspflichten ... ersetzt. 2. Nach § 6b wird folgender § 6c eingefügt: „ § 6c Unterhaltspflichten Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht ... durch den Kinderzuschlag nicht berührt." 3. Nach § 6c wird folgender § 6d eingefügt: „§ 6d Kinderfreizeitbonus aus ... berücksichtigen. Der Anspruch auf die Einmalzahlung nach Absatz 1 Satz 1 ist unpfändbar. § 6c gilt entsprechend." 4. Dem § 19 wird folgender ... 4. Dem § 19 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) § 6c lässt Unterhaltsleistungen, die vor dem 30. Juni 2021 fällig geworden sind, ...
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