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Artikel 9 - Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (2. BükrEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2, 3, 4, 4a, 5 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juli 2017.

 
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