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Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk (Metallblasinstrumentenmachermeisterverordnung - MetblMstrV)

V. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1162 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 7110-3-204 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"



(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, klangtheoretische, materialspezifische, verwendungszweckbezogene und kundenwunschbezogene Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.

(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere im Hinblick auf musikalische, haptische, optische und ergonomische Anforderungen, Kontaktallergien, Kundenbudget und Einsatzzweck des Instruments,

b)
Verfahren zur Analyse des technischen und optischen Zustands, der Intonation, der Ansprache und des Klangs erläutern und vorgegebene Messergebnisse aus Diagrammen zu Resonanzamplitude, Resonanzgüte, Intonation und Impulsübertragungskurve interpretieren sowie Messverfahren zur Prüfung der Dichtheit erläutern,

c)
Verfahren zur geometrischen und akustischen Vermessung von Instrumenten erläutern, deren Möglichkeiten und Grenzen beurteilen und vorgegebene Messergebnisse bewerten,

d)
Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von Metallblasinstrumenten unterscheiden und hinsichtlich ihrer akustischen und musikalischen Eigenschaften bewerten,

e)
die geschichtliche Entwicklung des Metallblasinstrumentenbaus erläutern und Instrumente Epochen und Musikrichtungen zuordnen,

f)
historische Instrumente analysieren und daraus Erkenntnisse für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Instrumenten ableiten,

g)
Wert von Instrumenten unter Berücksichtigung von Abnutzung, Alter und kulturhistorischen Merkmalen einschätzen sowie

h)
Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,

2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Werkzeugen, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, erläutern und begründen,

b)
Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,

c)
Eigenschaften und Zustand von Materialien, insbesondere auch in Abhängigkeit von äußeren Einflüssen und unter Berücksichtigung der Verwendungszwecke, von Kontaktallergien bewerten, Materialienauswahl benennen und Auswahl begründen,

d)
Skizzen, Pläne, Materiallisten, Fertigungszeichnungen für Metallblasinstrumente und deren Bauteile unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren sowie Prototypen planen und bewerten,

e)
geometrische Abwicklung und Mensurverlauf berechnen und konstruieren,

f)
Möglichkeiten der Beschaffung, Fremdfertigung oder Eigenfertigung, auch unter Berücksichtigung zeitlicher Planungen, von Bauteilen beurteilen und

g)
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, klangliche, optische, haptische und ergonomische Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie eine Lösungsmöglichkeit auswählen und die Auswahl begründen sowie

3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:

a)
Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,

b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,

c)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote bewerten,

d)
Lieferantenangebote analysieren und Entscheidung für Fremd- oder Eigenfertigung begründen,

e)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,

f)
Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und

g)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.


§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben"



(1) 1Im Handlungsfeld „Leistungen eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. 2Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, klangtheoretische, materialspezifische, fertigungsbezogene Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.

(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
das Erbringen der Leistungen vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Methoden der Arbeitsplanung und -organisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie dabei unter Berücksichtigung einzusetzender Fertigungs- und Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Material, Maschinen, Werkzeugen und Vorrichtungen planen,

b)
mögliche Störungen, auch in der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Unterauftragnehmern, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen entwickeln,

c)
Handhabungshinweise und Produktinformationen von Materialien leistungsbezogen auswerten und erläutern,

d)
Skizzen, Fertigungspläne und -zeichnungen auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien anfertigen sowie

e)
Spezialwerkzeuge, Vorrichtungen, Schablonen und Schallstückformen planen,

2.
die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere:

a)
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden und beurteilen,

b)
Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und Folgen ableiten,

c)
Fehler und Mängel bei der Leistungserbringung erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten,

d)
Vorgehensweise zum Zerlegen von Instrumenten unter Berücksichtigung von Materialeigenschaften und deren Veränderungen im Zeitablauf erläutern und begründen,

e)
Vorgehensweise zur Entlackung und zum Reinigen von Metallblasinstrumenten mit mechanischen und chemischen Verfahren unter Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten erläutern und begründen,

f)
Verfahren zur Fertigung und Verbindung von Bauteilen für Metallblasinstrumente erläutern, auswählen und deren Auswahl begründen,

g)
historische Fertigungsverfahren erläutern, auswählen und deren Auswahl begründen,

h)
Vorgehensweise zur Instandsetzung von Bauteilen erläutern und begründen,

i)
Verfahren zur Oberflächenbearbeitung und -beschichtung erläutern, auftragsbezogen auswählen und begründen sowie

j)
Vorgehensweise zum Ausstimmen von Metallblasinstrumenten erläutern und

3.
die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern,

b)
Kontroll- und Messverfahren zur Prüfung des Instruments erläutern, Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,

c)
Leistungen dokumentieren,

d)
Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen erläutern und Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung informieren,

e)
auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,

f)
Leistungen abrechnen,

g)
Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie

h)
Serviceleistungen erläutern und bewerten.


§ 11 Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren"



(1) 1Im Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. 2Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. 3Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.

(2) Das Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen und organisieren" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:

a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,

b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,

c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,

d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und

e)
Stundenverrechnungssätze und Maschinenstundensätze berechnen,

2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,

b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,

c)
Informationen über Produkte und über das Leistungsspektrum des Betriebs zusammenstellen, strukturieren und veröffentlichen,

d)
informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege ermitteln und bewerten sowie

e)
Präsenz in Fachpublikationen planen,

3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:

a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,

b)
Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,

c)
Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie aufgetretener Probleme und deren Lösungen bei der Leistungserbringung,

d)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten sowie

e)
Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von eingesetzten Produkten und Materialien erläutern, insbesondere bei Exporten und Reklamationen,

4.
Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Einsatz von Personal disponieren,

b)
Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,

c)
Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,

d)
Qualifikationsbedarfe ermitteln und

e)
Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk, planen und

5.
Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:

a)
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,

b)
Ausstattung der Geschäftsräume, des Lagers und der Werkstatt, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz sowie des Umweltschutzes planen und begründen,

c)
Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und zur Ressourceneffizienz sowie zum Umweltschutz, planen und begründen,

d)
Instandhaltung und Ersatz von Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen planen sowie

e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material sowie Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen.