Artikel 13 - Strommarktgesetz (StroMaG k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 16 sowie Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

(3) Artikel 12 tritt mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2016.



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